AGB

Bezeichnung

Hochwertiges Chalet, ca. 180 m² (Anahi und Carnotzet).

Auf der Hauptebene befindet sich ein Wohnraum mit ausgestatteter amerikanischer Küche, ein Esszimmer und ein Wohnzimmer sowie eine Terrasse mit Blick auf die Natur und unsere Vogesenberge. Ein separates WC, ein Badezimmer mit Dusche.Im Obergeschoss befinden sich zwei Doppelzimmer und ein Mezzanin mit TV und Lesebereich.

Im Gartengeschoss befinden sich 2 Doppelzimmer, eines davon mit einem zusätzlichen Etagenbett, sowie ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne, eine Speisekammer und ein separates WC. Von dieser Ebene aus haben Sie Zugang zum Whirlpool im Freien und zur finnischen Sauna im Freien. Die Zimmer auf der Gartenebene haben alle Zugang zu einer Terrasse.

Das Chalet verfügt außerdem über einen beheizten Skiraum mit Skischuhwärmer.

Hochwertiges Chalet, ca. 210 m² (Nanook).

Auf der Hauptebene befindet sich ein Wohnraum mit ausgestatteter amerikanischer Küche, ein Esszimmer und ein Wohnzimmer mit TV und einer Terrasse mit Blick auf die Natur und unsere Vogesenberge. Ein Elternschlafzimmer mit Bad und WC, ein separates WC, ein Boudoir für Telearbeit. Ein Badezimmer mit Badewanne und Dusche. Ein Schlafraum mit vier Einzelbetten.

Diese Ebene bietet Zugang zu einem geschlossenen Wellnessbereich (mit Whirlpool) und einer Dusche sowie einer finnischen Sauna im Freien.

Im Obergeschoss finden Sie drei Doppelzimmer ein Badezimmer mit Dusche und WC.Ein Zwischengeschoss mit TV und Lesebereich.

Das Chalet verfügt außerdem über einen beheizten Skiraum mit Schuhwärmern.

Haushalt und Wäscherei

Die Reinigungspauschale wird obligatorisch auf den Mietbetrag aufgeschlagen.

Der Betrag für die Reinigungspauschale beträgt 250 Euro und beinhaltet gemachte Betten und Handtücher zur Verfügung.

Der Mieter ist jedoch verpflichtet, die gemieteten Räume instand zu halten und sie am Ende des Nutzungsverhältnisses in einem guten Zustand der Sauberkeit und der Mietreparaturen zurückzugeben.

Die Kosten für die Reinigung sind zusammen mit dem Restbetrag der Miete zu zahlen.

Die Miete beinhaltet die Bettwäsche, d.h. :

  • Bezogene Betten bei Ihrer Ankunft
  • Bettwäsche, Handtücher und Badetücher stehen je nach Anzahl der anwesenden Personen zur Verfügung.
  • Badezimmerteppiche
  • Geschirrtücher
  • Geschirrspülertabs (3 Stück)
  • Toilettenpapier (3 Rollen) pro WC
  • Müllsack 50L (2 Stück)

Tiere

Wir akzeptieren ausnahmsweise Ihren Hund (kleine Größe), wenn Sie sich verpflichten, ihn nicht auf die Betten, Sofas zu bringen. Nur für die Chalets Carnotzet und Anahi, keine Haustiere im Chalet Nanook. Bei Schäden behalten wir uns das Recht vor, die Kosten von der Kaution abzuziehen.



Der vorliegende Mietvertrag wird zu den oben genannten Bedingungen und Konditionen sowie zu den nachstehend definierten allgemeinen Bedingungen abgeschlossen:

Rechtliche Regelung des Vertrags

Dieser Mietvertrag wird als vorübergehender Wohnsitz und zu Vergnügungszwecken abgeschlossen.

Die Räumlichkeiten dürfen nicht als Haupt- oder Zweitwohnung genutzt werden und der MIETER darf dort keine kommerziellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeiten ausüben.

Dementsprechend unterliegt der Vertrag den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie den hier festgelegten Bedingungen.

Dauer

Der vorliegende Mietvertrag wird für eine Dauer von höchstens einer Saison abgeschlossen.

Der Mietvertrag endet von Rechts wegen mit Ablauf der oben genannten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Mietvertrag kann nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des MIETERS verlängert werden.

Entstehung des Vertrags

– BUCHUNG DURCH DEN MIETER :

Der Mieter, der eine Reservierung vornimmt, unterschreibt den Vertrag und sendet ihn an den Vermieter zurück, dem UNBEDINGT der oben angegebene Betrag der Reservierung beiliegt. Der Restbetrag ist bei der Schlüsselübergabe BEI DER ANKUNFT zu zahlen.

– BESTÄTIGUNG DURCH DEN VERMIETER :

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Buchungsbetrags schreibt der VERMIETER oder sein Bevollmächtigter einen Brief: entweder bestätigt er dem MIETER die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten, wodurch die Verpflichtung der Parteien verbindlich wird.

oder dem MIETER den gezahlten Betrag vollständig zurückerstatten, da die vom MIETER gewählten Räumlichkeiten für den gewünschten Zeitraum nicht mehr verfügbar sind.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters kann der Vermieter diesen Betrag für die Miete eines ähnlichen Lokals oder für einen anderen Zeitraum einbehalten, wobei die Bedingungen dieser neuen Miete dem Mieter unverzüglich mitgeteilt werden, um seine ausdrückliche Zustimmung einzuholen.


ART DER VERPFLICHTUNG – AUFHEBUNG DES VERTRAGS

  • Wenn die für die Reservierung gezahlte Summe eine Anzahlung darstellt, kann der MIETER oder der VERMIETER die Reservierung unter folgenden Bedingungen stornieren:
    • Der MIETER, indem er dem VERMIETER die gezahlte Summe überlässt ;
    • Der Vermieter, indem er dem Mieter das Doppelte des erhaltenen Betrags zurückgibt.

  • Wenn die für die Reservierung gezahlte Summe als Anzahlung bezeichnet wird, ist die Verpflichtung des VERMIETERS und des MIETERS DEFINITIV. Wenn eine der Parteien sich weigert, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, kann die andere Partei folglich die Zwangsvollstreckung oder Abhilfe verlangen.


MIETE – KAUTION

Die Höhe der Miete, der Steuern (Kurtaxe,) und eventueller Nebenkosten sowie der Kaution sind oben angegeben.

Bei seiner Ankunft, bei der Schlüsselübergabe, wird der Mieter eine Summe, deren Höhe oben definiert ist, als Kaution in die Hände des Vermieters zahlen, um für Schäden, die an den beweglichen oder anderen Gegenständen, die die gemieteten Räume ausstatten, verursacht werden könnten, zu haften.

Jeder verlorene, zerbrochene, beschädigte oder verunstaltete Gegenstand muss ersetzt oder dem VERMIETER zum Wiederbeschaffungswert durch den MIETER zurückerstattet werden, der sich dazu verpflichtet.

Diese unverzinsliche Kaution kann keinesfalls als Zahlung eines Teils der Miete angesehen werden.

Nach Rückgabe der Schlüssel und wenn in dem von den Parteien kontradiktorisch erstellten Übergabeprotokoll keine Schäden festgestellt wurden, wird die Kaution dem Mieter innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.

Andernfalls wird die Kaution nach Abzug der Mietreparaturen spätestens innerhalb von 60 Tagen nach der Abreise des MIETERS zurückerstattet.

Für die Reinigung der Räumlichkeiten wird gegebenenfalls ein Pauschalbetrag einbehalten, dessen Höhe in den oben genannten besonderen Bedingungen festgelegt ist. Die Rückgabe der Schlüssel an den VERMIETER am Ende des Mietverhältnisses bedeutet nicht, dass der VERMIETER auf Schadenersatz für Mietreparaturen verzichtet, wenn er nachweist, dass die Schäden vom MIETER verursacht wurden.

VERSICHERUNG


Gegebenenfalls muss der MIETER bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden versichert sein, sowohl für seine Mietrisiken als auch für die gemieteten Möbel, sowie für die Regressansprüche der Nachbarn, und dies auf erstes Verlangen des VERMIETERS nachweisen.


HAUPTPFLICHTEN DES MIETERS

Als Folge der freien Nutzung der Räumlichkeiten geht deren Besitz auf den MIETER über, ohne weitere Verpflichtungen als die, sie friedlich zu nutzen, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen und die Räumlichkeiten in gutem Zustand zurückzugeben.

Der MIETER ist zu folgenden Hauptpflichten verpflichtet:

  1. Der Mieter erkennt an, dass ihm dieser Mietvertrag NUR ALS VORÜBERGEHENDER UND FREIZEITLICHER WOHNENSITZ gewährt wird, da er sonst nicht gewährt worden wäre.
  2. Nichts zu tun, was durch ihn selbst, seine Familie oder seine Bekannten die Ruhe der Nachbarschaft oder der anderen Bewohner beeinträchtigen könnte.
  3. Im Falle einer Vermietung in einem Mehrfamilienhaus muss er sich als Bewohner der Räumlichkeiten an die Hausordnung des Gebäudes halten, von der er durch ANZEIGE oder auf Mitteilung des Vermieters Kenntnis erhält.
  4. die Räumlichkeiten persönlich zu bewohnen. Wenn der MIETER jedoch nicht in der Lage ist, die Mietperiode zu beginnen oder fortzusetzen, hat der MIETER die Möglichkeit, einen Dritten zu ersetzen.
  5. Lagern Sie unter keinen Umständen bewegliche Möbel, mit Ausnahme von Wäsche und kleinen Gegenständen.
  6. Nehmen Sie keine Änderungen oder Modifikationen an der Anordnung der Möbel und der Räumlichkeiten vor.
  7. Während der Mietzeit in den gemieteten Räumen Arbeiten ausführen lassen, die aufgrund ihrer offensichtlichen Dringlichkeit keinen Aufschub dulden.
  8. Die gemieteten Räumlichkeiten instand halten und sie am Ende des Nutzungsverhältnisses in einem guten Zustand der Sauberkeit und der Mietreparaturen zurückgeben.
  9. den VERMIETER unverzüglich über alle Schäden und Beeinträchtigungen in den gemieteten Räumlichkeiten zu informieren, auch wenn keine offensichtlichen Schäden entstanden sind.
  10. Für Beschädigungen und Verluste haften, die während der Vertragsdauer in den Räumlichkeiten auftreten, die ihm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen, es sei denn, er beweist, dass sie durch höhere Gewalt, durch das Verschulden des VERMIETERS oder durch einen Dritten, den er nicht in die Wohnung gebracht hat, entstanden sind.
  11. Tag und Uhrzeit der Ankunft im Voraus ankündigen.
  12. Geben Sie dem Vermieter bei der Buchung die genaue Anzahl der Bewohner an. Falls der Vermieter am Tag der Ankunft feststellt, dass die Anzahl der Bewohner die bei der Buchung angegebene Personenzahl übersteigt. Der VERMIETER behält sich das Recht vor, die Vermietung ohne Rückerstattung zu stornieren.


HAUPTPFLICHTEN DES VERMIETERS

Der VERMIETER ist zu folgenden Hauptpflichten verpflichtet:

  1. Die gemieteten Räume in einem guten Zustand der Nutzung und Reparaturen sowie die im Vertrag genannten Ausstattungsgegenstände in einem guten Zustand der Funktionstüchtigkeit zu übergeben.
  2. 2 Dem MIETER den friedlichen Genuss der gemieteten Räumlichkeiten zu sichern und ihn für Mängel und Defekte zu garantieren, die dies behindern könnten.
  3. Halten Sie die Räumlichkeiten in einem Zustand, in dem sie für den vorgesehenen Zweck genutzt werden können.
  4. Außer in offensichtlichen Notfällen dürfen während der Mietdauer keine Arbeiten in den gemieteten Räumen durchgeführt werden. Alle Arbeiten führen zu einer Entschädigung des MIETERS für die erlittenen Nutzungsstörungen.
  5. Eine Sicherheitsvorrichtung installiert haben, die den geltenden Normen für jedes private, unterirdische und nicht geschlossene Schwimmbad zur individuellen oder kollektiven Nutzung entspricht (Art. L. 128-2 Abs. 2 des CCH).
  6. Bei der Vermietung in einem Mehrfamilienhaus müssen Sie dem Mieter die Hausordnung des Gebäudes mitteilen oder sie in den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes aushängen.
  7. Ihren Meldepflichten im Rathaus nachgekommen sein, außer wenn die Immobilie ihren Hauptwohnsitz darstellt.
  8. Gegebenenfalls den MIETER schriftlich über jeden Schadensfall informieren, der zu einer Entschädigung gemäß Artikel L. 125-5 des Umweltgesetzbuches geführt hat.